E-FCON Rechtslage zur Führerscheinkontrolle
Die Rechtslage schreibt dem Fahrzeughalter vor, dass er regelmäßig (jedoch -empfohlen- min. 2 x jährlich) eine Führerscheinkontrolle durchführen und diese dokumentieren muss.
Fahrzeughalter ist der oder diejenigen, auf die die Zulassung des Fahrzeuges lautet. Bei einer GmbH können es z.B. die Geschäftsführer oder dessen "Erfüllungsgehilfen" (Fuhrparkverantworlicher) sein.
Der Gesetzgeber formuliert das "sachlich" wie folgt...
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer.....
.... 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.